häufig gestellte fragen

Sie können uns zu unseren Öffnungszeiten telefonisch (089-561696) erreichen. Außerdem können Sie uns jederzeit per Mail (info@praxishanik.de) oder über unser Online-Formular kontaktieren.

Zunächst vereinbaren Sie mit uns einen Termin für das Erstgespräch. Hierbei findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt, indem durch gezielte Fragen auf Ihre Krankheitsgeschichte eingegangen wird. Falls bereits Dokumente, wie Audiogramme, Arztberichte, etc., vorhanden sind, bitten wir Sie diese zum Erstgespräch mitzubringen. Bei diesem Termin haben auch Sie die Möglichkeit Fragen zum Verlauf und den Inhalten der Therapie zu stellen. Im Anschluss wird ein wöchentlicher Termin für Sie gesucht.

Für die Therapie benötigen Sie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Dies ist unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Unsere Vorlagen finden Sie im Downloadbereich.

Nein, Sie brauchen lediglich eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung.

Sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin ab.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Je flexibler Sie zeitlich sind, desto schneller finden wir einen passenden Termin für Sie.

  • Bis zum 18. Lebensjahr: werden die Kosten komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen


  • Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres: ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass pro Verordnung eine einmalige Pauschale von 10€, sowie eine Zuzahlung in Höhe von 10% pro erbrachter Therapieeinheit zu bezahlen ist. Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse haben, gilt diese natürlich auch bei uns.


  • Privatversichert: die Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten in unterschiedlichem Umfang. Gerne schicken wir Ihnen den Kostenvoranschlag per Mail. Bitte sprechen Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse.

In der Regel 60 Minuten.

Ja, unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei.

Die Praxis hat keine eigenen Parkplätze. Sie können für eine Stunde kostenlos an der Fürstenriederstraße oder im anliegenden Wohngebiet parken.

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